Eigentlich ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ja für ionisierende Strahlung beispielsweise aus atomarem Zerfall gegründet worden. Radiowellen sind elektromagnetische Strahlen, aber weniger gefährlich als Röntgen- und Gammastrahlen, die ja ebenfalls zu elektromagnetischen Strahlen zählen. Doch auch hier sind Grenzwerte einzuhalten, weshalb nun auch Funkaussendungen in den Aufgabenbereich dieses Amts gefallen sind.
Während die Feldstärken von Sendeantennen der Mobilfunk-Basisstationen normalerweise kein Problem darstellen, kann das Mobiltelefon am Ohr durchaus ungesunde Feldstärken erzeugen, die zur Erwärmung des Kopfs führen. Gemessen wird diese Auswirkung als Spezifische Absorptionsrate (SAR). Diese ist für aktuelle Mobiltelefone auf den Seiten des BfS abrufbar.
Für Amateurfunk-Handfunkgeräte gibt es solche Tabellen aktuell nicht. Da die SAR frequenzabhängig ist, fällt sie aber bei üblichen Sendeleistungen von Handfunkgeräten auf VHF und UHF eher geringer aus. Gefährlich können allerdings rundstrahlende Zimmerantennen bei höheren Sendeleistungen von Mobil- oder Feststationen werden; von theoretisch zulässigen 75 W bzw. gar 750 W auf 70 cm ist dann definitiv abzuraten und auch schon 50 W können unangenehm spürbar werden.
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Quelle: Funkamateur.de