Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 20.12.2023 die laufenden “befristeten Erlaubnisse” für das 160-m-, 6-m-, 4-m, 13-cm- und 6-cm-Band über das Jahresende hinaus verlängert. Die Entscheidung, die im Amtsblatt Nr. 24/2023 veröffentlicht wurde, folgt dem Antrag des Runden Tisches Amateurfunk (RTA), und alle aktuell laufenden Duldungen wurden bis zum 23.06.2024 verlängert.

Im Detail bedeuten diese Verlängerungen:

  1. Im 160-m-Band ist es erlaubt, an Wochenenden in den Bereichen 1850 kHz bis 1890 kHz und von 1890 kHz bis 2000 kHz mit der vollen Sendeleistung der jeweiligen Genehmigungsklasse A (750 W PEP) oder E (100 W PEP) zu arbeiten. Contestbetrieb ist nur an Wochenenden gestattet.
  2. Im 6-m-Band darf weiterhin von 50,0 MHz bis 50,4 MHz mit voller Sendeleistung der jeweiligen Genehmigungsklasse A (750 W PEP) oder E (100 W PEP) gefunkt werden, ausschließlich bei horizontaler Polarisation. Oberhalb des genannten Bereichs bis 52,0 MHz sind lediglich 25 W PEP gestattet.
  3. Im 4-m-Band dürfen Inhaber der Genehmigungsklasse A von 70,150 MHz bis 70,210 MHz mit 25 W ERP (Sendeleistung mal Antennengewinn über Halbwellendipol!) arbeiten, nur bei horizontaler Polarisation.
  4. Im 13-cm- und im 6-cm-Band können Inhaber der Genehmigungsklasse E im Bereich von 2320 MHz bis 2450 MHz bzw. 5650 MHz bis 5850 MHz auch 2024 Funkbetrieb mit maximal 5 W PEP durchführen und somit auch im HAMNET aktiv sein.

Die ungewöhnliche Gültigkeitsdauer bis zum 23.06.2024 dieser Regelungen ist auf das Inkrafttreten der neuen Amateurfunkverordnung [Bundesministerium der Justiz] zurückzuführen. Dies erfolgte ein Jahr nach der Verkündung am 23.06.2023, wobei fast alle bisherigen befristeten Erlaubnisse überführt wurden und daher permanent gültig sind. Lediglich für die Themen 70 MHz und 50 MHz (Klasse E) wird Anfang 2024 mit der BNetzA eine Regelung für den Zeitraum nach dem 23.06. erarbeitet.