In dem am 21. 12. 2022 veröffentlichten Amtsblatt Nr. 24/2022 hat die Bundesnetzagentur dem Antrag des Runden Tisches Amateurfunk (RTA) entsprochen und alle “befristeten Erlaubnisse” für den Amateurfunkdienst verlängert, deren Gültigkeit am 31. 12. 2022 erloschen wären.
im Detail bedeutet dies:

  • Im 160-m-Band darf an Wochenenden in den Bereichen 1850 kHz bis 1890 kHz und von 1890 kHz bis 2000 kHz mit der vollen Sendeleistung der jeweiligen Genehmigungsklasse A (750 W PEP) oder E (100 W PEP) gearbeitet werden. Nur an Wochenenden ist dort auch Contestbetrieb erlaubt.
  • Im 6-m-Band darf von 50,0 MHz bis 50,4 MHz weiterhin mit voller Sendeleistung der jeweiligen Genehmigungsklasse A (750 W PEP) oder E (100 W PEP) gefunkt werden – ausschließlich bei horizontaler Polarisation. Oberhalb des genannten Bereiches bis 52,0 MHz sind lediglich 25 W PEP gestattet.
  • Im 4-m-Band dürfen Inhaber der Genehmigungsklasse A von 70,150 MHz bis 70,210 MHz mit 25 W ERP (Sendeleistung mal Antennengewinn!) arbeiten, nur bei horizontaler Polarisation.
  • Im 13-cm- und im 6-cm-Band können Inhaber der Genehmigungsklasse E im Bereich von 2320 MHz bis 2450 MHz bzw. 5650 MHz bis 5850 MHz auch 2023 Funkbetrieb mit maximal 5 W PEP durchführen und können somit auch im HAMNET aktiv sein.

Alle diese Regelungen sind bis zum 31. 12. 2023 befristet. Im Zuge der Abstimmung der neuen Amateurfunkverordnung (DV AFuG) dürften einzelne Aspekte in ebendiese Verordnung übernommen und damit dauerhaft gültig werden. Die neue DV AFuG wird wahrscheinlich im Laufe des ersten Quartals 2023 in Kraft treten.

DF2ZC

Quelle: Funkamateur.de