Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr, hat am 22. Juni um 17 Uhr die neue Amateurfunkverordnung unterzeichnet. Ein kurzes Video der Unterzeichnung wurde als Grußbotschaft während der Eröffnung der HAM RADIO gezeigt. Die Verordnung wird damit in einem Jahr – am 21. Juni 2024 – in Kraft treten. Der Vorsitzende Christian Entsfellner, DL3MBG, freute sich, dass damit ein Großteil der Forderungen des Runden Tisches Amateurfunk (RTA) umgesetzt wurde. Hier die Highlights der neuen Verordnung in der Zusammenfassung:

Eingeführt wird ein dreistufiges Amateurfunkklassensystem, das die neue Einsteigerklasse N umfasst. Neben 2 m und 70 cm für die Klasse N wird dieser auch Betrieb auf dem 10-m-Band gestattet. Remotebetrieb wird freigegeben, eine Kennzeichnung der Remotestation durch /R am Rufzeichen ist optional. Für den Ausbildungsfunkbetrieb ist künftig kein eigenes Rufzeichen mehr erforderlich, der Ausbilder kennzeichnet den Ausbildungsbetrieb mit /T (Trainee) an seinem Rufzeichen. Bestehende Ausbildungsrufzeichen bleiben vorerst noch bis 31. Dezember 2028 gültig. Auf 50 MHz sind 750 W möglich, das 23 cm Band bleibt in vollem Umfang erhalten. Hamnet-Stationen können nun mit 1000 W EIRP betrieben werden. Automatisch arbeitende Stationen können unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 50 W betrieben werden.

Was die Ausbildung betrifft, gibt DARC-AJW-Referent Matthias Jung, DL9MJ, noch einige Hinweise. Die erste Prüfung nach dem neuen Fragenkatalog könnte somit auf der HAM RADIO 2024 stattfinden. Bis dahin kann die alte Prüfung abgelegt werden. Damit besteht Planungssicherheit für Amateurfunkkurse.

Im Zuge der anstehenden Umstellungen muss der aktuelle Entwurf des neuen Fragenkatalogs noch einmal geringfügig angepasst und von der BnetzA begutachtet werden. Danach steht einer Veröffentlichung nichts mehr im Wege.

Quelle: DARC.de