Am 8. Dezember wurde in einer Plenarsitzung der ITU World Radiocommunication Conference 2023 in Dubai der in der Sub Working Group SWG4B7 erarbeitete Kompromiss angenommen; sein Thema:
„Schutz des Radio Navigation Satellite Service (RNSS) im Frequenzbereich 1240 … 1300 MHz vor Störungen durch den Amateurfunk“ .
Damit sind vier Jahre Arbeit mit unzähligen Besprechungen und Verhandlungsrunden seit der vorhergegangenen WRC-19 abgeschlossen. Seinerzeit war die Resolution 774 verabschiedet worden, mit dem Auftrag, technische und operative Maßnahmen zu erarbeiten, die den Schutz des RNSS vor Störungen durch Amateurfunkaussendungen sicherstellen. Daraus ergab sich für die WRC-23 der Tagungspunkt 9.1b.
Nach vielen ergebnislosen Diskussionen einigte man sich auf eine Fußnote in Artikel 5 der VO Funk: Die jeweiligen Verwaltungen werden für den Fall von Störungen des primären RNSS durch den im 23-cm-Band nur sekundären Amateurfunk auf die ITU‑R Recommendation M.2164 verwiesen. Diese hat jedoch nur den Charakter einer Empfehlung, aus der sich die Regulierer bedienen können, um die Störung abzustellen.
Haupterfolg aus Perspektive des Amateurfunks ist, dass eine feste Vorgabe an alle ITU-Länder, diese Empfehlung verbindlich umzusetzen, vermieden werden konnte. Wirksam wird diese Fußnote am 1. Januar 2025; es könnte jedoch sein, dass die Regelung im Bereich der CEPT auch bereits früher Anwendung findet.
Bernd Mischlewski, DF2ZC,
Referent Frequenzmanagement im DARC e. V.
Quelle: Funkamateur.de