Darunter waren allein fast 2,8 Millionen “Energiespargeräte”, wie die Aufsichtsbehörde am Mittwoch mitteilte.

Die Geräte mit oftmals fraglicher Energiesparfunktion hätten sichtbare formale Mängel aufgewiesen, etwa falsche CE-Kennzeichnungen, fehlende deutsche Bedienungsanleitungen oder fehlende verantwortliche europäische Ansprechpartner, bei denen im Garantie oder Schadensfall Ansprüche geltend gemacht werden könnten. Der Betrieb solch mangelbehafteter Geräte ist in Deutschland verboten.

Onlinehandel im Fokus

Mit dem Marktausschluss solcher Produkte wolle man die Verbraucherinnen und Verbraucher schützen, sagte der Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. Im Jahr 2021 hatte die Behörde sogar den Verkauf von fast 23 Millionen Produkten gestoppt.

Der Löwenanteil der Verbote in 2022 betraf den Onlinehandel. Hier identifiziere die Behörde insgesamt mehr als 2.600 auffällige Angebote und sorgte dafür, dass sie von den Verkaufsplattformen gelöscht wurden. Betroffen davon waren mehr als 13 Millionen Geräte.

Aufgrund von Kontrollen im deutschen Einzelhandel erließ die Netzagentur 23 weitere Vertriebsverbote und forderte in weiteren 1.145 Fällen zur Behebung von Mängeln auf. Das betraf insgesamt gut 1,7 Millionen Geräte. Dabei ging es nicht zuletzt um Batterieladegeräte, aber auch smarten Funksteckdosen, die die Sicherheitsanforderungen nicht einhielten, weil Stromschlag- oder Brandgefahr bestand.

Handsender und Funkfernbedingungen

Ebenfalls untersagt wurde der Verkauf von 3,2 Millionen Lichteffektgeräten für den privaten Bereich. Hier bemängelten die Experten unter anderem, dass Geräte in unzulässigen Laserklassen arbeiteten. Auch der Vertrieb von über zwei Millionen Handsendern und Funkfernbedingungen wurde gestoppt.

Der Zoll meldete im vergangenen Jahr rund 4.800 verdächtige Warensendungen an die Bundesnetzagentur. In rund 91 Prozent der Fälle erfolgte keine Freigabe der Produkte für den europäischen Markt. Insgesamt waren rund 720.000 Geräte betroffen.

dpa (amu)

Quelle: mdr.de